Keine hohen Vermittlungsgebühren mehr ab heute!


Nach dem sogenannten „Bestellerprinzip“ trägt die Kosten der Vermieter oder die Hausverwaltung.
Ab dem 1. Juni 2015 müssen Mieter nur dann den Makler nur dann bezahlen, wenn sie ihn selber gerufen haben. Wenn wie jedoch üblicher Weise der vom Vermieter beauftragt wurde, muss dieser auch die Kosten tragen. Bisher konnte er die Kosten (meistens 2 Kaltmieten + 19 Prozent Mehrwertsteuer) als Courtage weitergeben.
Die Provisionshöhe bei der Vermietung von Mietwohnungen liegt in der Regel bei 2 Monatsmieten + 19 Prozent Mehrwertsteuer. Angegeben ist die Provision meistens in dieser Form: 2,38 MM Provision, was bei einer Kaltmiete von 620 € eine Courtage von 1475,60 € ausmacht

Wir dürfen wohl befürchten, dass Vermieter das Geld in Form von Einbauten wieder holen wollen.
Es ist aber dabei zu beachten das z.B. für eine Einbauküche nur der Zeitwert + maximal 50 Prozent verlangt werden darf.

Falls Ihr obwohl ein Makler Provision fordert, die Wohnung trotzdem haben wollt, könnt ihr diese Provision zahlen und innerhalb von 3 Jahren zurück fordern. Wichtig dabei ist sich die Zahlung bestätigen zu lassen. Bei Überweisungen solltet Ihr einen eindeutigen Verwendungszweck angeben.